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Wechsel in die neue Studiengangsstruktur

Die Universität zu Köln hat sämtliche Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Qualitätssicherung überarbeitet. Die derzeit gültigen Prüfungsordnungen werden daher zum WS 2015/16 durch Neufassungen ersetzt. 

Sofern Sie vor dem Beginn des WS 2015/16 bereits an der Universität zu Köln in Studiengängen der Philosophischen Fakultät eingeschrieben waren, können Sie nach Maßgabe der seinerzeit gültigen Prüfungsordnungen bis zum 30. September 2017 nach den Regelungen der bisherigen Studienordnungen  weiterstudieren. 

Auf unwiderruflichen Antrag an das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät können Sie aber auch in die neuen Studiengänge wechseln.

Wenn noch Leistungen von Klips 1.0 in Klips 2.0 nachgetragen werden müssen, dann melden Sie sich bitte umgehend bei Frau Borgers!

 

Weitere noch fehlende Informationen und Formulare werden sobald wie möglich noch hinzugefügt.

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